Aktenzeichen IV 17/94
Datum 11.06.1894
Leitsatz 1. Berechnung der Erbschaftssteuer von einem Nachlasse, an dem der Nießbrauch einem Dritten vermacht ist, wenn der Nießbrauch selbst einer Erbschaftssteuer nicht unterliegt, und die Aussetzung der Versteuerung der Substanz bis zur Vereinigung der Nutzung mit der Substanz (§ 25 des Erbschaftssteuergesetzes vom 30. Mai 1873) nicht beantragt wird. 2. Nach welchen Grundsätzen sind bei Berechnung des von dem Werte der Substanz in Abzug zu bringenden Wertes des Nießbrauches die dem Nießbraucher zur Last fallenden Zinsen der auf den Nachlaßgrundstücken haftenden Hypotheken und der sonstigen Schulden zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640214E0328
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