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Aktenzeichen V 77/94
Datum 14.07.1894
Leitsatz Wieweit findet der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten statt in Bezug auf das nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. August 1883, betr. die Befugnisse der Strombauverwaltung, dem Staate zustehende Recht, in den Besitz und die Nutzung der der weiteren Ausbildung bedürftigen Anlandungen zu treten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640214F0331
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