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Aktenzeichen VI 41/94
Datum 19.04.1894
Leitsatz Inwieweit liegt einem wegen böslicher Verlassung auf Scheidung klagenden Ehegatten, wenn an und für sich die bösliche Verlassung feststeht, noch der Nachweis anderweitiger Klagevoraussetzungen, bezw. die Ableistung von Eiden ob?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640215C0369
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