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Aktenzeichen V 169/93

Datum 05.05.1894

Leitsatz Wird der Rechtsanwalt der nach § 50 der Gebührenordnung vom 7. Juli 1879 zu bemessenden Gebühren dadurch verlustig, daß er im Laufe der Instanz seine Zulassung bei dem Prozeßgerichte freiwillig (wegen Übertrittes in eine andere Stellung) aufgiebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640215D0369

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