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Aktenzeichen IV 368/93
Datum 12.03.1894
Leitsatz 1. Pflichtwidrigkeit eines Richters bei Behandlung einer zur Terminsbestimmung vorgelegten Klageschrift. 2. Finden § 70 Abs. 3 G.V.G. und § 39 Abs. 3 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze Anwendung auf Klagen gegen Beamte, welche vor der Klagezustellung die Beamteneigenschaft verloren haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640215E0372
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