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Aktenzeichen IV 377/93

Datum 16.04.1894

Leitsatz Ist die rechtswirksame Ausübung des Rügerechtes im Sinne des § 267 C.P.O. dadurch bedingt, daß die Partei, die die Verletzung einer Prozeßvorschrift bei der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt hat, die Rüge in der mündlichen Schlußverhandlung wiederholt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640215F0372

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