zurück
Aktenzeichen IV 377/93
Datum 16.04.1894
Leitsatz Ist die rechtswirksame Ausübung des Rügerechtes im Sinne des § 267 C.P.O. dadurch bedingt, daß die Partei, die die Verletzung einer Prozeßvorschrift bei der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt hat, die Rüge in der mündlichen Schlußverhandlung wiederholt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640215F0372
zurück