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Aktenzeichen VI 25/94

Datum 05.03.1894

Leitsatz Können die in §§ 688 Abs. 1. 710 Abs. 4 C.P.O. bezeichneten Anträge, wenn das Gericht erster Instanz im Urteile die zuvor getroffenen Anordnungen aufgehoben hat (C.P.O. § 689), in der Berufungsinstanz wiederholt werden? Ist Voraussetzung für die Entscheidung hierüber der Nachweis der Einlegung der Berufung in der Hauptsache?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021670385

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