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Aktenzeichen VI 65/94

Datum 04.06.1894

Leitsatz Ist die Berufung ordnungsmäßig eingelegt, wenn die Beglaubigung der zugestellten Abschrift der Berufungsschrift nicht von dem die Zustellung betreibenden Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers, sondern von einem hierzu nicht ermächtigten anderen Rechtsanwalte vorgenommen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640216A0399

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