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Aktenzeichen IV 153/94

Datum 28.06.1894

Leitsatz Kann, nachdem eine einstweilige Verfügung durch rechtskräftiges Urteil wegen ungenügender Glaubhaftmachung aufgehoben worden ist, dem Antrage auf Erlaß einer neuen, aber mit der aufgehobenen inhaltlich übereinstimmenden einstweiligen Verfügung, wenn dieser Antrag auf die schon in dem früheren Gesuche angeführten Thatsachen, aber unter Glaubhaftmachung derselben gestützt wird, wirksam die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegengesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021710415

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