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Aktenzeichen VI 87/94

Datum 05.07.1894

Leitsatz Kann eine arrestweise gepfändete Forderung der Partei, welche den Arrest erwirkt hat, zur Einziehung mit der Wirkung überwiesen werden, daß der Drittschuldner den Schuldbetrag hinterlege?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021720421

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