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Aktenzeichen I 230/94

Datum 19.09.1894

Leitsatz Ist, wenn am Erfüllungsorte des Arbeitsvertrages ein Gewerbegericht nicht errichtet ist, das am Wohnsitze des Arbeitgebers errichtete Gewerbegericht für den von dem Arbeiter aus dem Arbeitsvertrage erhobenen Anspruch ausschließlich zuständig, und die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes am Wohnsitze des Arbeitgebers ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021750428

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