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Aktenzeichen IV 142/94

Datum 12.07.1894

Leitsatz Haftung des Meisters für Verletzungen, welche sich der Lehrling infolge seiner Unkunde bei der Arbeit zugezogen hat, wenn der Lehrling einem Gesellen zur Beschäftigung beigegeben war, ohne daß dieser einen besonderen Auftrag erhalten hatte, ihm die erforderlichen Anweisungen zu erteilen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022010001

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