Aktenzeichen IV 107/94
Datum 18.10.1894
Leitsatz Ist ein Gläubiger des Gemeinschuldners, der mit seiner auf einem zur Konkursmasse gehörigen Grundstücke eingetragenen Hypothek in der Zwangsversteigerung dieses Grundstückes und zugleich mit seiner Forderung im Konkurse einen Ausfall erlitten hat, befugt, den Konkursverwalter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn sein Ausfall dadurch verursacht ist, daß der Konkursverwalter bei jener von ihm betriebenen Zwangsversteigerung den Beteiligten die ihm bekannten, für den Wert des Grundstückes erheblichen Rechtsverhältnisse desselben in der Absicht, die Beteiligten über dessen Wert zu täuschen und dasselbe unter dem wahren Werte für sich zu erstehen, verschwiegen und demgemäß den Zuschlag erhalten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022060026
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