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Aktenzeichen I 489/93

Datum 02.05.1894

Leitsatz Haftet der Rheder eines ausländischen, aber nach einem deutschen Hafen bestimmten und dort eingetroffenen Schiffes dem legitimierten Inhaber eines von dem Schiffer im Auslande ausgestellten, an Order lautenden Konnossements auch dann nach den Grundsätzen des deutschen Rechtes, wenn nach dem Rechte des betreffenden Auslandes die Haftung des Rheders wegen Überschreitung der gesetzlichen Vollmacht des Schiffers zur Konnossementszeichnung oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen sein würde? Macht es einen Unterschied, ob der Empfänger ein Deutscher oder ebenfalls Angehöriger des betreffenden Auslandes ist, oder ob der deutsche Empfänger die Ansprüche aus dem Konnossement für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Ausländers verfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022120072

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