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Aktenzeichen IV 114/94
Datum 25.10.1894
Leitsatz Inwiefern darf bei Anwendung des Scheidungsgrundes des § 704 A.L.R. II. 1 ("grobe Verbrechen gegen Andere, wegen welcher ein Ehegatte harte und schmähliche Zuchthaus- oder Festungsstrafe nach Urteil und Recht erlitten hat") der Stand und die Lebensstellung der Parteien berücksichtigt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022390234
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