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Aktenzeichen V 101/94

Datum 22.09.1894

Leitsatz Findet die gemäß § 11 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 eintretende "Beschränkung des Grundeigentümers, daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können", auf bereits konsentierte und angefangene Bauten Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640223B0242

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