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Aktenzeichen VI 254/94

Datum 10.12.1894

Leitsatz Unterliegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über die Frage, wem von mehreren Beteiligten die öffentlichrechtliche Verbindlichkeit zur Räumung eines Wasserlaufes obliegt (§ 66 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883), der Nachprüfung der ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über einen aus der Nichterfüllung jener Verbindlichkeit hergeleiteten Entschädigungsanspruch? Inwiefern kann der Inanspruchgenommene geltend machen, daß er aus Gründen des Privatrechtes zur Räumung des Wasserlaufes nicht verpflichtet sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640223E0254

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