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Aktenzeichen V 234/94
Datum 22.12.1894
Leitsatz Findet der § 150 des preußischen Allg. Berggesetzes auch auf solche Fälle Anwendung, wo nicht der klagende Grundbesitzer, sondern dessen Vorbesitzer bei Errichtung der später beschädigten Anlage die gewöhnliche Aufmerksamkeit außer acht gelassen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022410268
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