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Aktenzeichen II 271/94
Datum 04.01.1895
Leitsatz Ist durch § 57 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 das in den §§ 16-18 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 vorgesehene Wiederkaufsrecht bezüglich der vor Erlaß dieses Gesetzes stattgehabten Enteignungen aufgehoben, wenn der Eintritt der Voraussetzungen dieses Rechtes gemäß § 16 a. a. O. erst nach Erlaß des Gesetzes erfolgt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022470290
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