Aktenzeichen IV 234/94
Datum 21.01.1895
Leitsatz a) Wird die nach §§ 707 flg. 789 flg. A.L.R. II. 11 von der Aufsichtsbehörde vorzunehmende Prüfung und Feststellung der Notwendigkeit eines Kirchen- oder Pfarrhausbaues dadurch entbehrlich, daß der eine solche Genehmigung erfordernde Bau ohne diese Genehmigung ausgeführt worden ist? b) Ist bei einem zu Ende geführten Kirchen- oder Pfarrhausbaue in einer katholischen Kirchengemeinde gegen den Patron, der weder Mitteilung von dem Beschlusse des Kirchenvorstandes über den auszuführenden Bau erhalten, noch auch seine Zustimmung zur Bauausführung erteilt hat, der Rechtsweg hinsichtlich der Baukosten zulässig, ohne daß die Bezirksregierung die Zustimmung des Patrones ergänzt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640224C0306
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