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Aktenzeichen II 208/94

Datum 02.11.1894

Leitsatz Macht der Gläubiger eines mitbeteiligten Erben, welcher auf Grund des Art. 2205 B.G.B. die Teilung einer Immobiliarnachlaßmasse im gerichtlichen Wege betreibt, eigene Rechte oder die Rechte seines Schuldners geltend, und können der von demselben dieserhalb erhobenen Teilungsklage demgemäß auch alle Einreden aus der Person seines Schuldners entgegengesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022540339

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