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Aktenzeichen VI 162/94

Datum 18.10.1894

Leitsatz 1. Sind die Bestimmungen des § 577 C.P.O. auch dann anzuwenden, wenn in anderen Sachen als eigentlichen Ehesachen Ehetrennungsgründe geltend gemacht werden? 2. Wie gestaltet sich das weitere Verfahren, wenn über kumulative Behauptungen der Beweis durch Eideszuschiebung angetreten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640225F0368

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