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Aktenzeichen IV 160/94

Datum 29.10.1894

Leitsatz Ist nach § 37 Abs. 3 G.K.G. die für den Mahnbefehl erhobene Gebühr bei Zurücknahme der demnächst zufolge § 637 C.P.O. angestellten Klage auf die nach § 46 G.K.G. zu erhebende Gebühr anzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022600373

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