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Aktenzeichen IV 234/94

Datum 21.01.1895

Leitsatz Ist bei einem zu Ende geführten Kirchen- oder Pfarrhausbaue in einer katholischen Kirchengemeinde gegen den Patron, der weder Mitteilung von dem Beschlusse des Kirchenvorstandes über den auszuführenden Bau erhalten noch auch seine Zustimmung zur Bauausführung erteilt hat, der Rechtsweg hinsichtlich der Baukosten zulässig, ohne daß die Bezirksregierung die Zustimmung des Patrones ergänzt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022720427

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