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Aktenzeichen V 291/94
Datum 09.02.1895
Leitsatz 1. Ist ein Urteil, welches ausspricht, daß den als Rechtsnachfolgern einer verstorbenen Prozeßpartei aufgetretenen Personen das Recht zur Aufnahme des Prozesses nicht zusteht, ein durch Rechtsmittel anfechtbares Endurteil? 2. Sind unter den Rechtsnachfolgern im § 217 C.P.O. nur die Universal- oder auch die Singularsuccessoren (Lehns- oder Fideikommißfolger) zu verstehen? 3. Befugnis des entfernteren Lehnserben, unter Zustimmung des näheren bei Wiederaufnahme des Prozesses als Partei in denselben einzutreten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022730427
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