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Aktenzeichen VI 356/94

Datum 25.02.1895

Leitsatz Steht dem, der gemäß §§ 25. 26 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 als Unternehmer in die Heberolle aufgenommen und zu Prämien herangezogen worden ist, hiergegen der Rechtsweg offen, wenn er geltend machen will, daß er Unternehmer des betreffenden Baues nicht gewesen und danach zu Prämienbeiträgen nicht verpflichtet sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023020004

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