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Aktenzeichen I 418/94
Datum 02.03.1895
Leitsatz Kann sich der aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter gegen die nach Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen von einem Gesellschaftsgläubiger aus Art. 112 H.G.B. erhobene Klage auf den Art. 122 H.G.B. nur dann berufen, wenn er sich selbst im Konkurse befindet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023030010
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