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Aktenzeichen VI 394/94
Datum 18.03.1895
Leitsatz Kann der, den die Berufsgenossenschaft auf Grund des § 27 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 als subsidiär haftbaren Bauherrn in Anspruch genommen hat, im ordentlichen Rechtswege auf Rückzahlung der von ihm durch Verwaltungszwangsverfahren beigetriebenen Prämienbeträge klagen, wenn er geltend machen will, daß er Bauherr nicht gewesen sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023060020
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