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Aktenzeichen I 456/94
Datum 03.04.1895
Leitsatz Kann eine Zahlung oder die Cession einer Forderung, die nach der Zahlungseinstellung des Zahlenden oder Cedenten an den Gefälligkeitsacceptanten von demjenigen geleistet ist, für den der Wechsel aus Gefälligkeit acceptiert war, im Konkurse auch dann vom Verwalter zurückgefordert werden, wenn die Zahlung zur Einlösung des Gefälligkeitsacceptes erfolgt und das Gezahlte dazu verwendet ist, oder die Cession zu gleichem Zwecke erfolgt und die eingezogene Forderung zu gleichem Zwecke verwendet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023080026
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