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Aktenzeichen II 36/95
Datum 14.05.1895
Leitsatz Steht dem Einkaufskommissionär, welcher bei Ausführung des Auftrages weitere Papiere der in Auftrag gegebenen Gattung gekauft hat und unter Anbieten von Papieren dieser Gattung Ersatz seiner Auslagen fordert, die Einrede entgegen, daß er nicht imstande sei, Stücke anzubieten, welche er bei Ausführung des Auftrages erworben hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640230D0043
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