Aktenzeichen I 176/94
Datum 06.10.1894
Leitsatz Mit welchem Zeitpunkte tritt eine von einer Lagerhausgesellschaft auf die bei ihr lagernden Waren genommene laufende Feuerversicherung in betreff der einzelnen unter dieselbe fallenden Waren in Wirksamkeit? Einrede der Doppelversicherung und der sog. pro rata-Klausel der Police auf Grund anderer, nicht von der Lagerhausgesellschaft, sondern von dem Eigentümer der betreffenden Ware genommenen Versicherungen. Grundsatz des Versicherungsrechtes, daß die Versicherung nicht zu einem Gewinne führen soll. Anwendbarkeit der seeassekuranzlichen Grundsätze der Artt. 782. 783. 785 flg. 791 flg. H.G.B.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640230E0048
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