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Aktenzeichen II 69/95

Datum 28.05.1895

Leitsatz Schadensersatzanspruch der Aktiengesellschaft gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, welche ohne vorherige Berufung der Generalversammlung ein Rechtsgeschäft namens der Gesellschaft abgeschlossen haben, obwohl das Interesse der Gesellschaft die Berufung der Generalversammlung erforderte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023130083

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