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Aktenzeichen I 133/95
Datum 08.07.1895
Leitsatz Ist ein bekannter Gebrauchsgegenstand als Gebrauchsmuster eintragungsfähig, wenn das Neue lediglich in der Anwendung neuen oder in der Neuanwendung bekannten Materials zu seiner Herstellung besteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023150090
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