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Aktenzeichen II 101/95
Datum 12.07.1895
Leitsatz Kann die Klage auf Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1879 außer gegen die Mitkontrahenten oder die Bedachten gleichzeitig gegen den Schuldner erhoben werden? Ist nicht vielmehr letzterer in der Lage, dieser Klage gegenüber seinerseits mit Erfolg die Einrede der mangelnden Passivlegitimation zu erheben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023160095
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