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Aktenzeichen VI 60/95
Datum 29.04.1895
Leitsatz 1. Hat gemeinrechtlich der Ehemann einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch körperliche Beschädigung seiner Ehefrau entstandenen Schadens? 2. Worin besteht bei schuldhafter Körperverletzung der dem Verletzten zu ersetzende Schade?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023210141
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