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Aktenzeichen V 267/94
Datum 19.01.1895
Leitsatz Erstreckt sich die gesetzliche Ersatzpflicht des Bergwerksbesitzers (§ 148 des Allg. Berggesetzes) auf den Schaden, der aus dem unbefugterweise durch einen Anderen geschehenen Abbau von Mineralien (Raubbau in seinem Felde) entstanden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023270164
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