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Aktenzeichen V 294/94

Datum 02.02.1895

Leitsatz 1. Fallen unter den Bergbaubetrieb im Sinne des § 148 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes auch solche Anstalten, welche dazu bestimmt sind, ältere durch den Bergbau hervorgerufene Schäden auszugleichen? 2. Kann eine solche Anlage als Hilfsbau im Sinne des § 60 a. a. O. angesehen werden? 3. Darf der Grundeigentümer den Nachbarn die Anlegung von Brunnen und anderen Wasserbehältern untersagen, wenn dadurch seinem Grundstücke das Wasser entzogen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023290170

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