zurück
Aktenzeichen V 294/94
Datum 02.02.1895
Leitsatz 1. Fallen unter den Bergbaubetrieb im Sinne des § 148 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes auch solche Anstalten, welche dazu bestimmt sind, ältere durch den Bergbau hervorgerufene Schäden auszugleichen? 2. Kann eine solche Anlage als Hilfsbau im Sinne des § 60 a. a. O. angesehen werden? 3. Darf der Grundeigentümer den Nachbarn die Anlegung von Brunnen und anderen Wasserbehältern untersagen, wenn dadurch seinem Grundstücke das Wasser entzogen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023290170
zurück