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Aktenzeichen I 422/94
Datum 09.03.1895
Leitsatz Ist der Grundsatz des § 2163 A.L.R. II. 8 auch auf Hagelversicherung anwendbar? Rechtliche Bedeutung der statutarischen Bestimmung einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, daß bei Besitzwechsel der Versicherte den Übergang des Eigentumes auf den neuen Besitzer der Gesellschaft in bestimmter Frist anzuzeigen hat, widrigenfalls der neue Besitzer keine Rechte aus der Versicherung des Vorbesitzers erwirbt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640232D0176
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