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Aktenzeichen I 77/95
Datum 08.05.1895
Leitsatz 1. Lebensversicherungsvertrag eines Blödsinnigen. Kann der Dritte, zu dessen Gunsten die Versicherung genommen ist, daraus Rechte herleiten? 2. Einrede der Arglist gegen den Dritten, der den krankhaften Geisteszustand des Versicherungsnehmers gekannt hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023360205
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