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Aktenzeichen I 54/95
Datum 18.05.1895
Leitsatz Hinterläßt der teilweise Erlaß einer Forderung stets eine natürliche Verbindlichkeit für den erlassenen Teil derart, daß die Rückforderung auch irrtümlich geleisteter Zahlung desselben ausgeschlossen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640233A0216
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