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Aktenzeichen VI 16/95

Datum 25.04.1895

Leitsatz Haftung des Staates für den Schaden, der den Uferbesitzern durch Abspülungen und Beschädigungen der Ufer infolge von Strombauten entsteht, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 20. August 1883 vorgenommen sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640233D0235

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