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Aktenzeichen IV 419/94

Datum 16.05.1895

Leitsatz Ist Gegenstand der Versteuerung einer Assekuranzpolice nur der in derselben beurkundete Prämienbetrag, oder ist es genügend, daß sich aus der Assekuranzpolice eine relative Bestimmtheit des Gegenstandes ergiebt, welche es ermöglicht, nachträglich den Prämienbetrag und den davon abhängigen Stempel festzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023470274

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