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Aktenzeichen I 128/95

Datum 06.07.1895

Leitsatz Auf bestimmte Geldsummen beschränkte Bürgschaftsübernahmen für eine Mehrheit von Obligationen (Partialobligationen einer von einer Aktiengesellschaft aufzunehmenden Anleihe). Ist § 450 A.L.R. I. 5 auf das Verhältnis der Obligationsinhaber zu den Bürgen anwendbar? Ist es für die Beurteilung des Verhältnisses von Bedeutung, ob zur Zeit der Bürgschaftsübernahme die Obligationen einer Person oder mehreren Personen zustanden? Kann bei einer Gemeinschaft im Sinne des § 450 A.L.R. I. 5 der einzelne Mitberechtigte a) seine Mitberechtigung an einen anderen abtreten, b) Hinterlegung des Geschuldeten fordern? Begründet der Konkurs der Hauptschuldnerin, einer Aktiengesellschaft, die Fälligkeit der von ihr ausgegebenen Obligationen auch gegenüber den Bürgen, wenn nach den Anleihebedingungen die Fälligkeit durch Auslosungen bestimmt werden sollte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640234A0290

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