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Aktenzeichen IV 36/95

Datum 24.06.1895

Leitsatz In welchem Umfange hat der Staat nach §§ 1. 2 des Gesetzes vom 20. April 1892 die Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung zu tragen? Gehören die Kosten der Zwangsheilung prostituierter geschlechtskranker Frauenspersonen zu den unmittelbaren oder zu den mittelbaren Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640234B0296

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