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Aktenzeichen I 15.84/95
Datum 17.04.1895
Leitsatz Kann der Absender von Geld durch die Post den Adressaten als Empfänger in Anspruch nehmen, wenn das Geld auf Grund einer von dem Adressaten der Post erteilten Abholungserklärung einem Dritten postordnungsmäßig ausgezahlt und dadurch die Haftung der Post gegenüber dem Absender erloschen ist, der Dritte aber das Geld unterschlagen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023500317
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