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Aktenzeichen II 8/95

Datum 02.04.1895

Leitsatz Sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Pluviose XIII, wonach den öffentlichen Pfleganstalten (hospices) als Ersatz für die Ernährungs- und Unterhaltskosten der Pfleglinge ein Anspruch nur auf die Einkünfte des denselben zustehenden Vermögens während des Aufenthaltes in der Anstalt und nicht auch auf das Stammvermögen derselben zusteht, durch die preußische Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 aufgehoben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023510329

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