zurück

Aktenzeichen II 33/95

Datum 05.04.1895

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen können die Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft nach rheinischem Rechte (Artt. 1382. 1383 Code civil) für den Schaden verantwortlich gemacht werden, der durch eine unrichtige von ihnen ausgegangene Darstellung der Geschäftslage verursacht worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023520332

Download PDF

zurück