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Aktenzeichen IV 341/94

Datum 07.03.1895

Leitsatz Ist der einem Entmündigten zur Erhebung der Klage auf Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses nach § 609 C.P.O. vom Vorsitzenden des Prozeßgerichtes beigeordnete Rechtsanwalt als der gesetzliche Vertreter einer prozeßunfähigen Partei oder als der Prozeßvertreter einer prozeßfähigen Partei zu erachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640235A0351

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