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Aktenzeichen II 2/95

Datum 08.03.1895

Leitsatz Ist dem Gläubiger, welchem gemäß § 21 des preußischen Gesetzes über das Verfahren bei Verteilung von Immobiliarpreisen im Geltungsbereiche des rheinischen Rechtes vom 18. April 1887 eine vollstreckbare Zahlungsanweisung erteilt ist, verwehrt, gegen den Schuldner Klage auf Zahlung zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640235B0359

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