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Aktenzeichen IV 75/95

Datum 10.04.1895

Leitsatz Gehören zu den Gegenständen, die nach § 715 Ziff. 4 C.P.O. der Pfändung nicht unterworfen sind, die Vorräte an Materialien, deren der Künstler oder Handwerker bei der Ausübung des Berufes bedarf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023640382

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